Seniorenerklärung künftig über den WDFV
Ab dem 1. Januar 2018 tritt für westfälische Vereine eine Neuerung in Sachen Spielberechtigungen in Kraft: Zukünftig wird die Erteilung der Freigaben von Junioren für Herren- beziehungsweise Frauenmannschaften direkt über den Westdeutschen Fußballverband (WDFV) in Duisburg abgewickelt. Bislang wurde die sogenannte Seniorenerklärung erst über die Verbandsgeschäftsstelle des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) im SportCentrum KamenKaiserau bearbeitet.
Durch diesen zentralen Beantragungsvorgang kommt es zu einer Zeitersparnis im Verwaltungsakt, weil die Anträge künftig direkt an die WDFV-Geschäftsstelle gesendet werden. Bis zum 31. März 2018 gilt im FLVW zunächst noch eine Übergangsfrist.
Ausfühlriche Informationen sowie ein Merkblatt und das neue Antragsformular finden Sie auf der
FLVW.de-Themenseite Seniorenerklärung.
Durch diesen zentralen Beantragungsvorgang kommt es zu einer Zeitersparnis im Verwaltungsakt, weil die Anträge künftig direkt an die WDFV-Geschäftsstelle gesendet werden. Bis zum 31. März 2018 gilt im FLVW zunächst noch eine Übergangsfrist.
Ausfühlriche Informationen sowie ein Merkblatt und das neue Antragsformular finden Sie auf der
FLVW.de-Themenseite Seniorenerklärung.
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