Kreis Leichtathletik Arbeitstagung 2019
Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung am Dienstag, den 29.01.2019
Liebe Freunde der Leichtathletik im Kreis 8 Paderborn,
hiermit lade ich Sie herzlich ein zur
Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung des FLVW-Kreis 8 Paderborn am Dienstag, en 29.01.2019 um 19:30 Uhr in den Konferenzraum 1 im Ahorn-Sportpark in
Paderborn.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2. Anträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
4. Ergänzende Berichte der Mitglieder des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
5. Terminplanung 2019
6. Besetzung des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses 2019-2021
7. Ziele der Kreis-Leichtathleten im Jahr 2019
8. Anträge
9. Verschiedenes
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Teilnahme der Vereine des Kreises, die der Fachschaft Leichtathletik
im FLVW Westfalen angehören, Pflicht ist. Bei Leichtathletikgemeinschaften bezieht sich
das Stimmrecht auf die Stammvereine.
Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird ein Ordnungsgeld
in Höhe von 30,00 erhoben.
Mit sportlichen Grüßen
Frank Blasek
FLVW-Kreis Paderborn
Vorsitzender Kreisleichtathletik-Ausschuss
Liebe Freunde der Leichtathletik im Kreis 8 Paderborn,
hiermit lade ich Sie herzlich ein zur
Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung des FLVW-Kreis 8 Paderborn am Dienstag, en 29.01.2019 um 19:30 Uhr in den Konferenzraum 1 im Ahorn-Sportpark in
Paderborn.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2. Anträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
4. Ergänzende Berichte der Mitglieder des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
5. Terminplanung 2019
6. Besetzung des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses 2019-2021
7. Ziele der Kreis-Leichtathleten im Jahr 2019
8. Anträge
9. Verschiedenes
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Teilnahme der Vereine des Kreises, die der Fachschaft Leichtathletik
im FLVW Westfalen angehören, Pflicht ist. Bei Leichtathletikgemeinschaften bezieht sich
das Stimmrecht auf die Stammvereine.
Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird ein Ordnungsgeld
in Höhe von 30,00 erhoben.
Mit sportlichen Grüßen
Frank Blasek
FLVW-Kreis Paderborn
Vorsitzender Kreisleichtathletik-Ausschuss
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