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Weitere Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung ab 15. Juni

Ab Montag, 15. Juni, treten Anpassungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVo) in Kraft. Diese beinhalten Lockerungen für den Sport in Nordrhein-Westfalen.
Demzufolge sind ab Montag, 15. Juni wieder erlaubt:
- Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen
- Kontaktsport mit bis zu zehn Personen drinnen
- sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien unter der Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte; zudem muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet sein
Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden
Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.
Der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball Manfred Schnieders zu den neuen Entwicklungen: "Annähernd normales Training ist damit wieder möglich, wenn es die jeweilige Kommune erlaubt und die Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Hygienschutzkonzept, erfüllt sind."

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