Änderung bei Vereinswechselentschädigung
Der WFLV hat die Bestimmungen zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen bei Vereinswechseln von Amateuren geändert.
Die 50%ige Erhöhung der Vereinswechselentschädigung im Falle des Fehlens eigener A-, B- oder C-Juniorenmannschaften entfällt, wenn eigene Juniorenmannschaften in A-, B- oder C-Juniorenspielgemeinschaften am Spielbetrieb teilnehmen.
Nachzulesen unter §18 Abs 2.3 SpO/WFLV
Link zu Satzungen und Ordnungen WFLV
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