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Jahresmeldung für Vertragsspieler

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Aus aktuellem Anlass weist der WFLV die Fußballvereine in NRW auf folgenden Sachverhalt hin: Gemäß § 7 Abs. 2 SpO/WFLV muss für Vertragsspieler gegenüber der WFLV-Geschäftsstelle bis zum 15. April 2015 der Nachweis erbracht werden, dass die Abgabe der Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Vertragsjahr 2014 erfolgt ist. Dies gilt auch für Vertragsspieler, deren Verträge im Jahr 2014 vorzeitig beendet wurden.

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung und die Lohnsteuerbescheinigung sind der WFLV-Geschäftsstelle bis zum 15. April 2015 zu übersenden. Ein Schreiben eines Steuerberaters als Nachweis reicht nicht aus.

Wird dieser Nachweis nicht bis zum 15. April 2015 erbracht, ruht die Spielberechtigung ab dem 16.04.2015 bis zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung.
Im Übrigen wird dieser Verstoß mit einem Ordnungsgeld geahndet.

Quelle:WFLV

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