Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge in Sportvereinen
Der Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge in Sportvereinen ist sichergestellt.
Die Sporthilfe NRW e.V. hat den Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge bei sportlichen Aktivitäten in den Mitgliedsorganisationen und deren Vereinen innerhalb des LSB NRW durch einen Zusatzvertrag sichergestellt.
Dieser Versicherungsschutz wurde Mitte 2015 noch einmal erweitert und gilt auch 2016.
Leistungsumfang:
Es besteht für Asylbewerber und Flüchtlinge Versicherungsschutz im Rahmen der Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die als aktiv Sporttreibende am Trainings- und/oder Wettkampfgeschehen teilnehmen. Auch Zuschauer und Begleiter (z.B. Eltern muslimischer Mädchen) sind durch den Sportversicherungsvertrag abgesichert, zum Versicherungsschutz gehört daneben auch die Teilnahme an geselligen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist auch der direkte Rückweg von den Veranstaltungen zur Unterkunft.
NEU: den Umfang des Versicherungsschutz hat die Sporthilfe nun noch einmal erweitert: Versichert sind zukünftig auch Personen bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes/ der Vereinseinrichtung) und als Helfer bei Veranstaltungen.
Unabhängig vom Bestehen weiterer Nichtmitgliederversicherungen seitens des Vereins, unter denen dasselbe Interesse ebenfalls versichert ist, greift vorrangig der genannte Vertrag.
Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge in Sportvereinen
Zur Schadensmeldung
Die Sporthilfe NRW e.V. hat den Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge bei sportlichen Aktivitäten in den Mitgliedsorganisationen und deren Vereinen innerhalb des LSB NRW durch einen Zusatzvertrag sichergestellt.
Dieser Versicherungsschutz wurde Mitte 2015 noch einmal erweitert und gilt auch 2016.
Leistungsumfang:
Es besteht für Asylbewerber und Flüchtlinge Versicherungsschutz im Rahmen der Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die als aktiv Sporttreibende am Trainings- und/oder Wettkampfgeschehen teilnehmen. Auch Zuschauer und Begleiter (z.B. Eltern muslimischer Mädchen) sind durch den Sportversicherungsvertrag abgesichert, zum Versicherungsschutz gehört daneben auch die Teilnahme an geselligen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist auch der direkte Rückweg von den Veranstaltungen zur Unterkunft.
NEU: den Umfang des Versicherungsschutz hat die Sporthilfe nun noch einmal erweitert: Versichert sind zukünftig auch Personen bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes/ der Vereinseinrichtung) und als Helfer bei Veranstaltungen.
Unabhängig vom Bestehen weiterer Nichtmitgliederversicherungen seitens des Vereins, unter denen dasselbe Interesse ebenfalls versichert ist, greift vorrangig der genannte Vertrag.
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