So bekomme ich eine Seniorenerklärung
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Viele Nachwuchstalente werden in ihren Vereinen schon früh an den regulären Seniorenspielbetrieb herangeführt. Damit der Übergang von der A- oder B-Jugend in die erste Mannschaft des Vereins nahtlos funktioniert, gibt es die Seniorenerklärung.
Die Seniorenerklärung erlaubt es, dass Junioren des älteren A-Jugend-Jahrgangs und Spielerinnen des älteren B-Jugend-Jahrgangs mit einem "Doppelspielrecht" für ihre Juniorenmannschaften und die erste Senioren-/Seniorinnen-Mannschaften ausgestattet werden.
Auf Grundlage § 15 der Jugendspielordnung (JSpO) des Westdeutschen Fußball-Verbandes (WDFV) gelten für die Seniorenerklärung dabei folgende Voraussetzungen:
1. Eingangsvoraussetzung
Der Spieler muss dem älteren A-Junioren- bzw. die Spielerin dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang angehören.
Das sind im Spieljahr 2017/2018
A-Junioren, die im Zeitraum vom 1.1.99 bis zum 31.12.99 und
B-Juniorinnen, die im Zeitraum vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2001
geboren sind.
Die Seniorenerklärung kann nach § 15 JSpO/WDFV frühestens zum 01.07.2017 erteilt werden.
2. Antragstellung an den Verbands-Jugend-Ausschuss
Das hierfür erforderliche Antragsformular ist als Download (rechter Seitenbereich) bereitgestellt. Das Formular ist zusammen mit dem Spielerpass (Original) und einem frankierten Rückumschlag zu senden an:
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW)
Abteilung Fußballjugend
Jakob-Koenen-Str. 2
59174 Kamen
3. Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr beträgt ab 2016 je Spieler/in 20 Euro (inklusive 7% MwSt.). Die Gebühr wird dem beantragenden Verein in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des Zahlungszieles auszugleichen. Bei den Vereinen, die dem FLVW eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Rechnungsbetrag automatisch vom Vereinskonto abgebucht. Dies ist sodann ebenfalls auf der Rechnung vermerkt.
Für die Erteilung der Seniorenerklärung gilt der Tag der Bearbeitung durch den Verbands-Jugend-Ausschuss.
4. Vereinszugehörigkeit (§ 15 Abs. 2 b JSpO/WDFV)
Eine der drei nachfolgenden Voraussetzungen muss erfüllt werden:
Der Spieler bzw. die Spielerin muss zum Beantragungszeitpunkt im Besitz einer Spielberechtigung von mindestens 12 Monaten für den beantragenden Verein sein.
Der Spieler bzw. die Spielerin hatte früher schon einmal eine gültige Spielberechtigung für den antragstellenden Verein von mehr als 24 Monaten.
Der Spieler bzw. die Spielerin gehört einem Verein an, der in der laufenden Saison mit einer A-Junioren- bzw. einer B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt (entsprechend im Vordruck ankreuzen). Sollte die Seniorenerklärung nur auf Grund dieser Voraussetzung erteilt werden können, erlischt diese im Falle einer Zurückziehung der A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Mannschaft automatisch ab diesem Datum.
5. Ärztliche Untersuchung
Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs, die zum Beantragungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. B-Juniorinnen, haben sich einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Diese Untersuchung kann durch einen Arzt (Sportarzt/Hausarzt) seiner/ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Unbedenklichkeitserklärung des Arztes ist dem Antrag beizufügen. Dabei eventuell entstehende Kosten trägt der Verein bzw. der Spieler/die Spielerin.
6. Wichtige Hinweise
Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgangs ist unter Verzicht der Voraussetzungen Nr. 2 bis 5 ab 1. April des laufenden Spieljahres für alle Männer- bzw. Frauenmannschaften spielberechtigt.
Die Junioren/Juniorinnen verlieren durch die Spielerlaubnis für die 1. Seniorenmannschaft nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenmannschaft und können sich auch nicht im Seniorenbereich für den Jugendbereich "Festspielen". Die erteilte Seniorenerklärung wird auch unter Pass-Online unter "vorzeitiges Pflichtspielrecht" angezeigt.
Seniorenerklärung Antragsvordruck
Die Seniorenerklärung erlaubt es, dass Junioren des älteren A-Jugend-Jahrgangs und Spielerinnen des älteren B-Jugend-Jahrgangs mit einem "Doppelspielrecht" für ihre Juniorenmannschaften und die erste Senioren-/Seniorinnen-Mannschaften ausgestattet werden.
Auf Grundlage § 15 der Jugendspielordnung (JSpO) des Westdeutschen Fußball-Verbandes (WDFV) gelten für die Seniorenerklärung dabei folgende Voraussetzungen:
1. Eingangsvoraussetzung
Der Spieler muss dem älteren A-Junioren- bzw. die Spielerin dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang angehören.
Das sind im Spieljahr 2017/2018
A-Junioren, die im Zeitraum vom 1.1.99 bis zum 31.12.99 und
B-Juniorinnen, die im Zeitraum vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2001
geboren sind.
Die Seniorenerklärung kann nach § 15 JSpO/WDFV frühestens zum 01.07.2017 erteilt werden.
2. Antragstellung an den Verbands-Jugend-Ausschuss
Das hierfür erforderliche Antragsformular ist als Download (rechter Seitenbereich) bereitgestellt. Das Formular ist zusammen mit dem Spielerpass (Original) und einem frankierten Rückumschlag zu senden an:
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW)
Abteilung Fußballjugend
Jakob-Koenen-Str. 2
59174 Kamen
3. Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr beträgt ab 2016 je Spieler/in 20 Euro (inklusive 7% MwSt.). Die Gebühr wird dem beantragenden Verein in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des Zahlungszieles auszugleichen. Bei den Vereinen, die dem FLVW eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Rechnungsbetrag automatisch vom Vereinskonto abgebucht. Dies ist sodann ebenfalls auf der Rechnung vermerkt.
Für die Erteilung der Seniorenerklärung gilt der Tag der Bearbeitung durch den Verbands-Jugend-Ausschuss.
4. Vereinszugehörigkeit (§ 15 Abs. 2 b JSpO/WDFV)
Eine der drei nachfolgenden Voraussetzungen muss erfüllt werden:
Der Spieler bzw. die Spielerin muss zum Beantragungszeitpunkt im Besitz einer Spielberechtigung von mindestens 12 Monaten für den beantragenden Verein sein.
Der Spieler bzw. die Spielerin hatte früher schon einmal eine gültige Spielberechtigung für den antragstellenden Verein von mehr als 24 Monaten.
Der Spieler bzw. die Spielerin gehört einem Verein an, der in der laufenden Saison mit einer A-Junioren- bzw. einer B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt (entsprechend im Vordruck ankreuzen). Sollte die Seniorenerklärung nur auf Grund dieser Voraussetzung erteilt werden können, erlischt diese im Falle einer Zurückziehung der A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Mannschaft automatisch ab diesem Datum.
5. Ärztliche Untersuchung
Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs, die zum Beantragungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. B-Juniorinnen, haben sich einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Diese Untersuchung kann durch einen Arzt (Sportarzt/Hausarzt) seiner/ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Unbedenklichkeitserklärung des Arztes ist dem Antrag beizufügen. Dabei eventuell entstehende Kosten trägt der Verein bzw. der Spieler/die Spielerin.
6. Wichtige Hinweise
Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgangs ist unter Verzicht der Voraussetzungen Nr. 2 bis 5 ab 1. April des laufenden Spieljahres für alle Männer- bzw. Frauenmannschaften spielberechtigt.
Die Junioren/Juniorinnen verlieren durch die Spielerlaubnis für die 1. Seniorenmannschaft nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenmannschaft und können sich auch nicht im Seniorenbereich für den Jugendbereich "Festspielen". Die erteilte Seniorenerklärung wird auch unter Pass-Online unter "vorzeitiges Pflichtspielrecht" angezeigt.
Seniorenerklärung Antragsvordruck
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