Bildungspaket: Mitgliedsbeiträge für Vereine werden teilweise übernommen
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Jugendliche gewinnen, halten oder Beitragsausfälle minimieren: So könnte das erst kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket für Hartz IV und Wohngeldempfänger aus Sicht der Vereine zusammengefasst werden. Denn auf Antrag wird für jugendliche Leistungsempfänger ein monatlicher Mitgliedsbeitrag im Sportverein von bis zu zehn Euro übernommen.
Noch bis zum 30. April 2011 besteht für Leistungsempfänger die Möglichkeit, bei den örtlichen Sozialbehörden einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Neuregelung hat Vorteile für beide Seiten: Die Vereine leiden unter den schleppenden oder nicht gezahlten Beiträgen der finanziell schwächer gestellten Mitglieder und können dies nun teilweise auffangen. Die Jugendlichen können weiterhin Sport im Verein treiben, oder sich erstmals einem anschließen, ohne den Familien- oder Vereinshaushalt zu belasten.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei den örtlichen Sozialbehörden sowie den Jobcentern. Alles rund ums Bildungspaket 2011 steht auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.de (Neuregelungen im SGB II).
Bildungspaket Flyer
Die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein (s.u. Wie funktioniert die rückwirkende Erstattung?).
Ergebnisse vom runden Tisch am 21.04.2011
Noch bis zum 30. April 2011 besteht für Leistungsempfänger die Möglichkeit, bei den örtlichen Sozialbehörden einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Neuregelung hat Vorteile für beide Seiten: Die Vereine leiden unter den schleppenden oder nicht gezahlten Beiträgen der finanziell schwächer gestellten Mitglieder und können dies nun teilweise auffangen. Die Jugendlichen können weiterhin Sport im Verein treiben, oder sich erstmals einem anschließen, ohne den Familien- oder Vereinshaushalt zu belasten.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei den örtlichen Sozialbehörden sowie den Jobcentern. Alles rund ums Bildungspaket 2011 steht auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.de (Neuregelungen im SGB II).
Bildungspaket Flyer
Die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein (s.u. Wie funktioniert die rückwirkende Erstattung?).
Ergebnisse vom runden Tisch am 21.04.2011
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