Entschädigung beim Vereinswechsel von Amateuren
Zum Teil widersprüchliche Angaben kursierten in den vergangenen Tagen zur Entschädigungshöhe bei Vereinswechseln von Amateurfußballern. Verbindlich ist Paragraph 16 der DFB-Spielordnung, stellt Thomas Berndsen, Abteilungsleiter Fußball im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW), klar. Inzwischen hat auch der Beirat des Westdeutschen Fußball- und Leichtatheltik-Verbandes (WFLV) die unten stehende Änderung für den Paragraphen 18 der WFLV-Spielordnung beschlossen.
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