Jahresmeldung für Vertragsspieler
Aus aktuellem Anlass weist der Westdeutsche Fußball- und Leichtatheltikverband (WFLV) die Fußballvereine in Nordrhein-Westfalen auf folgenden Sachverhalt hin:
Gemäß § 7 Abs. 2 SpO/WFLV muss für Vertragsspieler gegenüber der WFLV-Passstelle in Duisburg bis zum 15. April 2014 der Nachweis erbracht werden, dass die Abgabe der Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Vertragsjahr 2013 erfolgt ist. Dies gilt auch für Vertragsspieler, deren Verträge im Jahr 2013 vorzeitig beendet wurden.
Der entsprechende Nachweis ist spätestens bis zum 15. April 2014 bei der Passstelle in Duisburg vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht bis zum 15. April 2014 erbracht, ruht die Spielberechtigung ab dem 16.04.2014 bis zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung.
Im Übrigen wird dieser Verstoß mit einem Ordnungsgeld geahndet.
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